Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1

Stefan Ertel (hier nachfolgend als SE light & design benannt) ist in der Regel der Auftragnehmer. Dementsprechend gelten SE light & design ́s AGB ́s vor denen des Auftraggebers, wenn nicht anders schriftlich vereinbart.

§2
Honorare sind mit den jeweiligen Auftraggebern im Voraus ausgehandelt und werden in regelmäßigen Abständen dem Markt angepasst. Nach längerer Auftragspause sollte der Auftraggeber/Disponent den aktuellen Tagessatz erfragen. Der Tagessatz gilt ohne Mehraufwand, Spesen, Fahrtkosten und Zuschläge.

§3
Tagessatz ist ein Grundhonorar für maximal 10 Stunden, alles darüber hinaus ist Mehraufwand. Halbe Arbeits- oder Reisetage müssen vorher vereinbart werden und sollten 5 Stunden nicht überschreiten (Baustellenbesichtigung am Reisetag ist Arbeitszeit). Anfahrten innerhalb Berlins werden in der Regel nicht mit einbezogen. Außerhalb Berlins gilt das Verlassen der Unterkunft oder betreten des Hotels angeschlossenen Veranstaltungsbereich als Auftragsbeginn. Tageseinsätze unter 10 Stunden sind ein ganzer Tagessatz.

§4
Mehraufwand fällt ab der 11. Stunde an. Diese beträgt dann 1/10 vom jeweiligen vereinbarten Tagessatz. Eine neue Stunde gilt als angebrochen, wenn mehr als 15 min dieser überschritten sind.

Die Staffelung der Faktorierung bei Aufkommen von Mehraufwand ist folgend beschrieben:

ab Stunde 11 = je Stunde 1/10 des Basissatzes

ab Stunde 12 = gilt Faktor 1,5

ab Stunde 14 = gilt Faktor 2

Arbeitszeiten sind leider durch unerwartete Ereignisse nicht immer genau zu definieren, dennoch sollte in der Jobplanung zwischen den Arbeitszeiten genügend Ruhezeit eingeplant werden, damit der Job nicht durch Schlafmangel gefährdet wird, oder man unausgeschlafen die Heimreise beginnt, auch ist die Unfallgefahr bei zu wenig Schlaf erhöht. Geplante Arbeitszeiten sollten in der Regel einen 10 Stunden Tag nicht überschreiten.


Jede Stunde über der Zeit, die im Dienstplan vereinbart ist, wird als Mehraufwand gewertet.


§5
Spesen sind für den Auftraggeber immer ein zusätzlicher Kostenfaktor. SE light & design berechnet generell keine Spesen, wenn die Voll-Verpflegung/ Transport und andere Kosten vor Ort durch den Auftraggeber organisiert werden.

§6
Verpflegung sollte vor Ort vom Auftraggeber organisiert werden. Wenn nicht, wird bei mehrtägigen Reisen mit Übernachtung eine Verpflegungspauschale nach der deutschen Verpflegungskostenmehraufwandstabelle des gültigen Jahres als Referenz veranschlagt. Fürs Inland gilt  28€ mit Übernachtung und 14€ für halbe/Reisetage. Sätze fürs Ausland gilt es nachzulesen. Diese Klausel wird nur durch schriftlich vereinbarte Absprachen aufgehoben.

§7
Auslagen für Taxi/Bus/Bahn/Flug/Hotel getätigt durch SE light & design, werden in jedem Fall vom Auftraggeber zurück erstattet. Hotelzimmer inkl. Frühstück werden generell vom Auftraggeber mit einer Kostenübernahme vorbestellt und gebucht. Bei Buchungen ohne Frühstück wird das Frühstück durch SE light & design nachberechnet. Die Hotelkategorie sollte mindestens 3*** betragen.

§8
Pausen sind keine ausgedehnten Aktionen, sondern dienen während der Arbeitszeit nur zur kurzzeitigen Nahrungsaufnahme und dürfen nicht in Abzug gebracht werden. Sollte der Auftraggeber auf Abzug der Pausen bestehen, entscheidet SE light & design zu welchem Zeitpunkt und Ort diese stattfinden. Bei 10h Arbeitszeit gilt hier maximal eine Stunde. Falls der Auftraggeber den Ort und die Zeit der Pause bestimmt, fällt diese in die Arbeitszeit und wird in die 10h Pauschale einbezogen.

§9
OFF Zeiten/OFF Tage werden durchgezahlt, es sei denn, es wird vorher anders ausgehandelt.


§10

Reisetage werden zu 50% der Tagespauschale berechnet, wenn nicht vorher anders verhandelt.


§11
Auftragsstornierungen werden wie folgt gehandhabt. „x“ Tage vor Auftragsbeginn werden „y%“ der vereinbarten Summe berechnet:

14 Tage = 20% 7 Tage = 50% 3 Tage = 80% 1 Tag = 100%

§12
Zahlungsziel ist wenn nicht anderes vereinbart nach 14 Tagen erreicht. Skonto wird auch bei verkürztem Zahlungsziel nicht gewährt. Bei Säumnis und Ausstand der Zahlung werden Kosten für Mahnung, Kapitalausgleich und Auslagen fällig.

Verzugszinsen werden im Rahmen des BGB §288 berechnet. 

§13
PSA/Werkzeug wird von SE light & design jobabhängig mitgebracht. Sicherheitsgrundlagen sind bekannt.

§14
Änderungen, Erweiterungen der AGBs werden nicht automatisch mitgeteilt, bitte informieren sie sich direkt auf der Webseite.

§15
Salvatorische Klausel. "Sollte eine Bestimmung dieser AGBs unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen AGBs nicht berührt".

§16
Die Auftragsannahme durch SE light & design erfolgt grundsätzlich immer auf Grundlage dieser AGBs, alles andere muss schriftlich definiert werden.



SE light & design / Stand 01/2023